Verleihbedingungen

Alle formellen und rechtlichen Bedingungen die den Verleih betreffen.

Allgemein:

Der Livekicker wird ausgeliehen auf der Basis, dass der Entleiher für die Zeit der Ausleihe die volle Haftung für das Gerät und den Umgang damit übernimmt.

Konkret bedeutet das:

  • Der Entleiher ist verpflichtet für den Betrieb des Livekickers eine entsprechende Aufsicht zu stellen. Für Gefahren und Schäden jeglicher Art, die u.a. vom Spielen mit dem Livekicker ausgehen, übernimmt der CVJM Petershagen e.V. keine Haftung. Der Entleiher trägt das volle Risiko.
  • Der Entleiher ist vom Zeitpunkt der Ausgabe des Livekickers bis zum Zeitpunkt der Rückgabe für den Umgang und den Zustand des Livekickers verantwortlich. Er haftet für Schäden aller Art am Livekicker.
  • Der Entleiher verpflichtet sich den Livekicker auf einem geeigneten Platz aufzubauen. Dieser sollte ein befestigter, ebener und gerade Platz sein.
  • Der Livekicker ist standardmäßig mit ein oder mehreren Werbebannern an den Seiten ausgerüstet. Bei Bedarf können diese für die Veranstaltung abgeschraubt werden, sind aber bis zur Abgabe wieder zu befestigen.

Transport:

Der Entleiher ist für Hin - und Rücktransport verantwortlich. Er haftet für daraus entstehende Schäden. Die Übergabe kann nur an den im Vertrag festgehaltenen Terminen erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Transport gegen Aufpreis (schriftlich) anders vereinbart werden. Für die Rückgabe ist darauf zu achten, dass die Elemente gereinigt und möglichst trocken zurückgeliefert werden.

Kaution, Schäden und Sonstiges:

Für den Livekicker ist eine Kaution von 100 € bei Abholung des Gerätes in BAR zu hinterlegen.
Für entstandene Schäden wird dem Entleihenden ein entsprechender Betrag von der Kaution abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.
Bei Ausfall des Verleihs (von Seiten des CVJM Petershagen e.V.) aufgrund Schäden aus dem vorherigen Verleih, oder anderer Behinderungen durch Dritte übernimmt der CVJM Petershagen keine Haftung. Darüber hinaus ist bei Verschulden durch den CVJM Petershagen die Haftung auf die einfache Entleihsumme (85 €) beschränkt.
Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verleihers ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung hat der Vertragspartner für entstandene Schäden zu haften und darüber hinaus behält es sich der CVJM Petershagen e.V. vor eine weitere Ausleihgebühr von 85€ einzufordern.